Der Achtzehnjährige, der seine Schwester kaltblütig zur Wiederherstellung der Familienehre ermordet haben soll ist laut seinem Verteidiger “kaum vorbelastet” und das müsste man bei der Höhe der Strafe berücksichtigen.

“Kaum vorbelastet” heisst hier: Er stand mit seinen 18 Jahren erst 2 Mal vor dem Jugendgericht…

Nun, ich denke, das ist natürlich wirklich kaum der Rede wert, deswegen sollte man ihm schon nicht die Höchststrafe von 10 Jahren (mehr geht eh nicht…) zukommen lassen. Man muss schon mal ein bisschen Verständnis haben, wenn einer seine Schwester umbringt, weil ihm deren Lebensstil nicht gefällt.

Kaum vorbelastet

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