Eine interessante Lektüre zu diesem Thema findet sich auch tecchannel.de. Hier ist auch ein Argument zu finden, warum evtl. die Firmen-Laptops von Mitarbeitern im Homeoffice nicht unter die Gebührenpflicht fallen:

Möglicherweise lässt sich die Gebührenpflicht für Computer im Home Office durch Ausgabe von Notebooks umgehen, die als mobile Geräte in der internen Inventarliste verzeichnet sind und damit dem Haupt-Standort zugeordnet werden. In diesem Fall sind sie möglicherweise nicht separat rundfunkgebührenpflichtig.

Frage mich nämlich, wie z.B. IBM oder auch Sun (die ja in DE demnächst nur noch Home-Offices hat…) mit dem Thema umgehen werden.

GEZ-Gebühren für internetfähige PCs Teil 2

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *